AGB für Seminarleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminarleistungen der QualitiKs GmbH

  1. Die Buchung einer Inhouse-Maßname wird mit der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Die Rechnung über die Seminargebühren erhält der in der Beauftragung genannte Auftraggeber nach der Durchführung des Trainings. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung auf das in der Rechnung benannte Konto fällig.
  2. Eine Stornierung der geplanten Bildungsmaßnahme durch den Auftraggeber ist bis 14 Kalendertage vor Beginn ohne Gebühren möglich. Wird das beauftragte Seminar innerhalb von 14 Kalendertagen vor Beginn vom Kunden storniert, so werden 25 Prozent des Honorars der jeweiligen Maßnahme (gemäß Angebot) als Ausfallhonorar vereinbart. Die Stornierung ist schriftlich per E-Mail oder Fax mitzuteilen.

  3. Eine Umplanung des Termins einer Maßnahme auf Veranlassung des Auftraggebers ist bis drei Kalendertage vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach wird eine Umbuchungsgebühr von 25 Prozent des Honorars der jeweiligen Maßnahme fällig.

  4. Kann ein Termin durch QualitiKs GmbH aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von QualitiKs GmbH nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist QualitiKs GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

  5. An QualitiKs GmbH übermittelte Daten werden entsprechend der geltenden Datenschutzrichtlinien und -gesetze in der EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet.  

  6. QualitiKs GmbH verpflichtet sich, Informationen über Teilnehmer und/oder deren betriebsinterne Informationen vertraulich zu behandeln. Etwaige Aufzeichnungen, die in Seminaren erstellt werden, dienen ausschließlich Schulungszwecken. QualitiKs GmbH verpflichtet sich, derartige Aufzeichnungen nach Ende des Seminars zu löschen, es sei denn der betreffende Teilnehmer erteilt sein Einverständnis zur Aufbewahrung und Weiterbenutzung.

  7. QualitiKs GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). QualitiKs GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

    Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs aus geschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Leistung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der QualitiKs GmbH.

    Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Fall von von QualitiKs GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn QualitiKs GmbH oder deren gesetzliche Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn die einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.

  8. Erfüllungsort für die Leistungen der QualitiKs GmbH ist der im Vertrag benannte Ort. Erfüllungsort für Zahlungen ist Ettlingen. Für Verträge mit Unternehmen ist der Gerichtsstand Karlsruhe. QualitiKs GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

  9. Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.