Voraussetzung hierfür ist das Coaching-Konzept, das im Detail regelt, wie das Coaching im Unternehmen durchgeführt wird. Diese Grundsätze werden dann im Rahmen der Ausbildung entsprechend aufgegriffen und auf einer praxisnahen Handlungsebene umgesetzt. Haben Sie im Unternehmen einen Betriebsrat, so ist die entsprechende Beteiligung beim Coaching-Konzept und der einhergehenden Ausbildung zum Telefonie-Coach erforderlich. Erfahrungsgemäß beurteilt der Betriebsrat Coaching als unkritisch, wenn im Coaching-Konzept herausgestellt wird, dass es zur Unterstützung der Mitarbeitenden dient und die Ergebnisse nicht für andere Zwecke (z.B. zur Kontrolle, zur Entgeltberechnung oder für die Personalbeurteilung) verwendet werden. Wenn Sie noch kein Coaching-Konzept haben, unterstützten wir Sie gerne bei der Entwicklung eines solchen Konzeptes. Bitte nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.